Allgemeine Geschäftsbedingungen

&

Hinweise für Anlässe in unserem Haus

Organisatorisches für die Anlass-Reservation:

Anlass-Reservationen werden von uns schriftlich bestätigt. Bei provisorischen Buchungen bitten wir Sie, Ihre definitive Entscheidung innerhalb von zwei Wochen uns bekannt zu geben. Bei weiteren Interessenten am gleichen Datum kontaktieren wir Sie telefonisch.

Ihre Wünsche und die Ihrer Gäste sind uns wichtig! Daher nehmen wir uns gerne Zeit für eine ausführliche Besprechung mit Ihnen. Bitte vereinbaren Sie bis spätestens 14 Tage vor dem Anlass einen Termin mit uns, damit wir Sie und Ihre Wünsche kennenlernen. Nach dem Gespräch erhalten Sie eine verbindliche Bestätigung, die Sie uns ausschliesslich schriftlich Rückbestätigen.

Gästeanzahl:

Ist wichtig für die Wahl der Räumlichkeit. Bei grösseren Anlässen sind wir auf eine erste ungefähre (+ / - 10%) Personenzahlmeldung 14 Tage im Voraus angewiesen. Die uns 48 Stunden vor dem Anlass bekannte Personenzahl ist verbindlich und wird entsprechend in Rechnung gestellt, auch wenn weniger Personen teilnehmen. Sollte eine höhere Teilnehmerzahl sich einfinden, wird die effektive Anzahl Personen verrechnet. Bei kurzfristig deutlich kleinerer Anzahl Gäste behalten wir uns das Recht vor, die Räumlichkeit entsprechend anzupassen. Die Pauschalpreise gelten auch, wenn einzelne Teilnehmer / Gäste nicht alle Leistungen beziehen.

Räumlichkeit / Miete:

Wünschen Sie unser gesamtes Haus exklusiv für Ihren Anlass zu reservieren, so ist dies bei einem Mindestumsatz von CHF 7`000.- möglich.

Eine Reservation unserer einzelnen Räumlichkeiten ausschliesslich für Ihr Bankett ist während der normalen Öffnungszeiten mit folgenden Umsätzen durchführbar:

Mittagessen im Sääli – CHF 1`200.-

Mittagessen im Stübli – CHF 800.-

Abendessen im Sääli – CHF 4`500.-

Abendessen im Stübli – CHF 2`500.-

Unser Restaurantsaal fasst maximal 70 Personen. Je nach Gästezahl können wir mit Hilfe von Paravents Unterteilungen vornehmen. Grundsätzlich erheben wir keine Raummiete, ausser Sie wünschen unseren Saal exklusiv zu buchen. In diesem Fall wird ein Mindestumsatz von CHF 4`500.- vereinbart. Bei Nichterreichen dieses Betrages wird die Differenz als Raummiete verrechnet.

Bestuhlung:

Bei der Bankettbesprechung beraten wir Sie gerne bei der Wahl der Tischform und der Bestuhlung, vor allem im Rahmen der Saalmöglichkeiten.

Menüwahl:

Nehmen Sie sich Zeit beim Auswählen der Gerichte. Falls Sie ihre bevorzugten Speisen nicht unter unseren Vorschlägen finden, dann sind wir gerne bereit auf persönliche Wünsche einzugehen und mit Ihnen Ihr individuelles Menü zusammenzustellen.

Aus Qualitätsgründen servieren wir Ihnen pro Gesellschaft ab 15 Personen ein einheitliches Menu. Für kleinere Gruppen zwischen 10-15 Personen stellen wir gerne eine Auswahl von 2 bis maximal 3 à la carte Gerichten zusammen, bei denen wir auf Ihre Vorbestellung angewiesen sind. Für unsere kleinen Gäste, Vegetarier oder Allergiker bieten wir gerne ein individuell angepasstes Menu an. Bitte geben Sie uns diese Informationen frühzeitig bekannt, damit wir uns optimal auf sie vorbereiten können.

Spontan am Anlass gemeldete Spezialmenus oder auch Menus aufgrund von mehr anwesenden Personen als vorgesehen, werden separat und extra verrechnet.

Probe – Essen:

Wir freuen uns, wenn Sie unsere Küche kennenlernen möchten und organisieren gerne ein Probe-Essen (auf Ihre Kosten). Bitte beachten Sie, dass nicht alle Gerichte in unseren Menüvorschlägen für zwei Personen zubereitbar sind.

Mitgebrachtes Essen & Getränke:

Ist grundsätzlich nicht gestattet. Haben Sie jedoch noch Raritäten zu Hause lagern, beläuft sich das Zapfengeld für eine 75cl Flasche auf CHF 30.-. Für mitgebrachte Torten und Kuchen verrechnen wir für Präsentation, Gedeck und Service CHF 6.-/p.Person.

Tortenbestellung:

Von uns organisierte Torten oder Kuchen berechnen wir nach Aufwand.

Menükarten:

Wir drucken Ihnen festliche Menükarten ( schwarz-weiss ), welche vom Haus offeriert sind. Persönlich gestaltete Menükarten in Farbe verrechnen wir pro Karte mit CHF 2.50.

Tischdekoration:

Blumenschmuck oder jegliche andere Dekoration verschönert jede Tafel. Gerne bestellen wir Ihnen beim Floristen diese nach Ihren Vorstellungen. Wenn wir Ihre Wunschdekoration organisieren dürfen, verrechnen wir diese nach Aufwand.

Sie können auch Ihre eigene Dekoration uns bringen.

Verlängerung Öffnungszeiten:

Bitte geben Sie uns bekannt, falls Sie für Ihren Anlass eine Verlängerung der üblichen Öffnungszeit wünschen.

Wir berechnen einen Unkostenanteil ab 24.00 Uhr:

von 24.00 – 01.00 Uhr CHF 200.-

von 01.00 – 02.00 Uhr CHF 250.-

Wir schliessen unseren Betrieb um 02.00 Uhr.

Bei unvorhergesehenen Verlängerungen erlauben wir uns, pro angebrochene Viertelstunde ab 24.00 Uhr CHF 100.- in Rechnung zu stellen. Es gilt die Zeit, bei der alle Gäste das Gasthaus zur Waage verlassen haben. Musiker / DJs haben danach eine Stunde Zeit für den Abbau. Weitere Zeit wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

Spezielle Öffnungszeiten:

Sonntag & Montag öffnen wir gerne unser Restaurant ab einem Mindestumsatz von:

Mittagessen – CHF 2`000.- . Für ein Mittagessen heissen wir Sie von 11 – 16 Uhr willkommen.

Wir berechnen einen Unkostenanteil ab 16.00 Uhr:

von 16.00 – 17.00 Uhr CHF 200.-

von 17.00 – 18.00 Uhr CHF 250.-

Wir schliessen unseren Betrieb um 18.00 Uhr.

Bei unvorhergesehenen Verlängerungen erlauben wir uns, pro angebrochene Viertelstunde ab 16.00 Uhr CHF 100.- in Rechnung zu stellen. Es gilt die Zeit, bei der alle Gäste das Gasthaus zur Waage verlassen haben.

Abendessen – CHF 4`000.- . Für ein Abendessen heissen wir Sie von 18 – 23 Uhr willkommen.

Wir berechnen einen Unkostenanteil ab 23.00 Uhr:

von 23.00 – 00.00 Uhr CHF 250.-

Wir schliessen unseren Betrieb um 00.00 Uhr.

Bei unvorhergesehenen Verlängerungen erlauben wir uns, pro angebrochene Viertelstunde ab 23.00 Uhr CHF 100.- in Rechnung zu stellen. Es gilt die Zeit, bei der alle Gäste das Gasthaus zur Waage verlassen haben.

Zahlungsbedingungen:

Wir bitten Sie, Ihren Anlass BAR zu bezahlen. Gerne senden wir Ihnen alternativ auch eine Rechnung zu (zahlbar innerhalb von 10 Tagen). Bankettanlässe können nicht mit Kreditkarte beglichen werden.

Wir versenden keine Rechnungen ins Ausland. Bitte geben Sie uns die genaue

Rechnungsadresse im Voraus an.

Wir behalten uns vor, eine Erinnerung über den Rechnungsbetrag zu versenden, sollte die Zahlung nicht in der vorgegebenen Frist bei uns eingegangen sein. Nach weiteren 5 Arbeitstagen ohne Zahlungseingang erhalten Sie von uns eine 1. Mahnung mit zusätzlich CHF 40.- Gebühr. Bei wiederholtem nicht Überweisen versenden wir die 2. Mahnung mit erneuten CHF 40.- Gebühr – kummuliert 1. und 2. Mahnung ergeben zusätzliche zu bezahlende CHF 80.- . Sollten diese Massnahmen keine Wirkung zeigen, werden Sie von uns betrieben.

Annulationskosten:

Bei Annulation eines definitiv bestätigten Anlasses benötigen wir eine schriftliche Mitteilung. Weiter stellen wir folgende Kosten in Rechnung:

Absage 60 bis 30 Tage vor Anlass = 25 % der reservierten Leistungen

Absage 29 bis 15 Tage vor Anlass = 50 % der reservierten Leistungen

Absage 14 bis   0 Tage vor Anlass = 100 % der reservierten Leistungen *

*Als reservierte Leistung gilt: Die bestätigten Leistungen multipliziert mit der Personenzahl *

Bei fix gebuchten Pauschalen verrechnen wir pro abgesagte Person 70% des Pauschalbetrages als reservierte Leistung.

Schäden:

Der Auftraggeber haftet gegenüber dem Gasthaus zur Waage – SaRo Roger Hiltwein für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer / Gäste verursacht werden, ohne dass das Gasthaus zur Waage – SaRo Roger Hiltwein dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Hantieren mit Wunder- und Wachskerzen sowie Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind nicht erlaubt.

Rücktritt durch Gasthaus zur Waage – SaRo Roger Hiltwein:

Wir sind jederzeit berechtigt aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe sind insbesondere Auflagen und Verbote, mangelnde Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie von uns nicht zu vertretbare oder beeinflussbare Umstände. Wir können weiter unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

  1. Es besteht begründeter Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb stört, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses zur Waage oder unserer Gäste gefährdet.

  2. Wir stellen fest, dass die Veranstaltung unter irreführenden oder falschen Angaben gebucht wurde.

Preisänderungen:

sind vorbehalten

Mehrwertsteuer:

Alle publizierten Preise enthalten 8.1 % MwSt.

Gutscheine:

Gerne stellen wir Gutscheine für unser Haus aus. Die Bezahlung dieser erfolgt in Bar. Alternativ erhalten Sie von uns auch eine Rechnung ausgestellt. Sobald wir den entsprechenden Zahlungseingang verbuchen können, senden wir Ihnen Ihren persönlich gestalteten Gutschein zu oder dieser liegt zur Abholung bei uns bereit.

Wird bei der Einlösung des Gutscheins der vermerkte Betrag nicht vollständig ausgegeben, behalten wir uns vor die verbleibende Summe als Rest-Guthaben zu notieren. So kann beim nächsten Besuch in unserem Haus die übrige Summe genutzt werden.    

Gerichtsstand:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integrierter Bestandteil unserer definitiven Bestätigung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist 5200 Brugg. Die AGB regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Veranstalter und dem Gasthaus zur Waage – SaRo Roger Hiltwein. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.

Der Inhaber

Stand 2024 / RH